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Allgemeine Geschäftsbedigungen

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma PolyGate Kunststoffe GmbH

1. Diese Lieferungs- und  Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller  Angebote und Verträge über Lieferung des Verkäufers, auch in laufender u. künftiger Geschäftsverbindung.

2. Abweichende Bedingungen, auch wenn sie vom Käufer als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt worden sind, binden den Verkäufer nicht. Das Stillschweigen des Verkäufers gegenüber abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder  Zustimmung. Sind die Bedingungen des Verkäufers dem Käufer nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.

3. Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, gilt das des Verkäufers.

4. Angebote sind bezüglich Preise und Menge freibleibend.

5. Vereinbarungen mit Beauftragten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

6. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger, sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass der Verkäufer die unrichtige oder  verspätete Selbstbelieferung zu vertreten hat.

7. Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt. Etwaige Teillieferungen gelten hinsichtlich der Rechnungserteilung u. Zahlung als anderes Geschäft-, Betriebs- od. Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Arbeiter-od. Rohstoffmangel , Streiks, Aussperrungen, Störungen beim Versand, behördliche Verfügungen und alle Fälle höherer Gewalt, welche die Herstellung od. den Versand der Ware verringern od. verhindert, befreien den Verkäufer für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung. Unter den genannten Voraussetzungen ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.

8. Nimmt der Käufer die gekaufte Ware ganz od. teilweise innerhalb einer vereinbarten Lieferfrist nicht ab, so kann der Verkäufer von dem Vertrag ganz od. teilweise zurücktreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf. Das gleiche gilt, wenn der Käufer mit der Bezahlung in Verzug gerät.

9. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreis, wenn sie der Verkäufer schriftlich zusagt. Den Verkaufspreisen ist der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz hinzuzurechnen.

10. Die für die Berechnung maßgebende Feststellung von Maßen und Gewichten erfolgt bei der Verladung durch den Verkäufer oder von einem seiner Beauftragten.

11. Der Versand erfolgt, sobald sie das Auslieferungslager des Verkäufers verlassen haben, auf Rechnung und Gefahr des Käufers und zwar ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt. Die Wahl der Versandart u. des Versandweges trifft der Verkäufer. Wird auf Verlangen des Käufers eine bestimmte Versandart u./od. ein bestimmter Versandweg gewählt, hat der Käufer die dadurch gegenüber der billigsten Versandmöglichkeit entstehenden Mehrkosten auch dann zu tragen, wenn der Verkäufer sich zur frachtfreien Lieferung verpflichtet hat.

12. Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung in bar od. durch Überweisung auf eines der Bankkonten des Verkäufers fällig. Zahlungsziele gelten nur als eingehalten, wenn uns der Rechnungsbetrag spätestens am letzten Tag der Frist zur Verfügung steht. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

Schecks od. Wechsel werden nur zahlungshalber, nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung hereingenommen. Die Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Käufers, insbesondere bei einer nach Abschluss des Kaufvertrages eintretenden wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, durch die die Ansprüche des Verkäufers gefährdet werden, Wechsel- u./od. Scheckproteste vorliegen, das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Käufers beantragt worden ist oder der Käufer in Konkurs fällt, sind wir berechtigt, unabhängig von etwaig eingeräumten Zahlungszielen, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse od. Sicherheiten auszuführen. Darüber hinaus sind wir unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, den Vertrag nach Ablauf einer angemessenen gesetzten Nachfrist zur Zahlung od. Leistung einer Sicherheit unter Ablehnungsandrohung zu kündigen. Alle offenen Fakturen werden sofort fällig. Die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten.

Rechte des Käufers aus diesem Vertrag dürfen nicht an Dritte abgetreten werden, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.

13. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung sämtlicher, auch  künftig entstehender Forderungen aus allen Geschäftsverbindungen einschließlich des Ausgleiches eines Kontokorrentsaldos, Eigentum des Verkäufers.

14. Die weitere Verarbeitung erfolgt für uns als  Lieferant im Sinne von § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. Ist im Falle der §§ 947 Abs. 2, 948 BGB eine Sache des Käufers Hauptsache, so überträgt uns der Käufer seinen Miteigentumsanteil schon jetzt, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorware zum Gegenwert der neuen Hauptsache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Das so erworbene Miteigentum gilt als Vorbehaltsware, die der Käufer für uns verwahrt.

15. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur im normalen Geschäftsgang gestattet und kann im Falle der Ziffer 11 von uns untersagt werden. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen.

Forderungen aus Weiterveräußerungen werden hiermit bis zum Ausgleich aller unserer Rechnungen in Höhe des ausstehenden Betrages an uns abgetreten. Wir nehmen hiermit die Abtretung an. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

16. Bei Mängeln der Ware und Falschlieferungen erfolgt Gewährleistung durch bis zu zweimaliger Nachlieferung.

Bei Fehlschlagen der Nachlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

Jede darüber hinausgehende gesetzliche oder anderweitige Haftung -gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus §§ 823 ff. BGB – oder Gewährleistung hinsichtlich der Qualität der gelieferten Ware oder ihrer Eignung für einen bestimmten Zweck ist hiermit – außer im Falle grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

      Für den Fall, dass die Ware nach Muster verkauft worden ist, der Käufer das Muster für gut befunden hat oder wenn der Käufer die Partie besichtigt hat, so sind die Gewährleistungsrechte hinsichtlich der Mängel ausgeschlossen, die das Muster oder die besichtigte Partie auswies.

Für bestimmte Eigenschaften der Ware haften wir nur, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich und schriftlich zugesichert sind. Sie unterliegen den warenspezifischen Toleranzen.

Spezifische Rügen wegen eines nicht verdeckten Sachmangels, einer Falschlieferung bzw. Mengenabweichung aufgrund unverzüglich vorgenommener Prüfung müssen innerhalb 10 Tagen ab Anlieferung bei uns eingehen.

Sie sind ganz ausgeschlossen nach Verarbeitung der Ware. Entscheidender Zeitpunkt für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt, zu dem die Ware das Versandlager verlässt. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung Ware zurückzusenden.

Alle Mängelgewährleistungsansprüche werden hinfällig, wenn uns der Käufer keine Gelegenheit gibt, an Ort und Stelle die Identität der beanstandeten Ware und die vorgebrachten Mängel zu prüfen und Proben auf Verlangen nicht unverzüglich zur Verfügung stellt. Die Ansprüche werden ferner hinfällig, wenn nicht sofort nach Feststellung der Mängel eine Be- oder Verarbeitung der Ware eingestellt oder unsere Ware mit Ware anderer Herkunft vermischt oder verbunden wird.

Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht,  Zahlungen zurückzuhalten

17. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der durch uns gelieferten Produkte auf deren Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Der Käufer übernimmt alle eventuell gegen uns gerichtete Ansprüche aus einer etwaigen Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die Einfuhr oder den Gebrauch der von uns gelieferten Waren.

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Für alle aus den von uns abgeschlossenen Geschäften unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Ansprüchen und Streitigkeiten, auch bei Wechselverbindlichkeiten und Wechselklagen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bad Oeynhausen.

Sollte eine der vorstehend benannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahe kommt.

Anzuwenden ist ausschließlich Deutsches Recht, soweit nicht im Einzelfall eine ausdrückliche abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist.      

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